Schwierigkeitsstufen beim Mountainbiken:

Wie werden eigentlich Schwierigkeitsstufen beim Trailbiken auf Freeride.Today bewertet?

Die Schwierigkeit eines Singletracks hängt von vielen Faktoren ab, im Wesentlichen kann man die Beurteilungskriterien aber auf einige wenige Faktoren wie z.B. Untergrund, Hindernisse, Stufen, Kurven und Gefälle reduzieren. Zu diesem Zweck hat man eine Skala eingeführt, die von S0-S5 reicht, die Singletrail-Skala.

Zu beachten ist, dass psychische Einflussfaktoren das subjektive Empfinden einer Trailschwierigkeit stark beeinflussen und nicht Bestandteil der S-Klassifikation sind. So kann z.B. ein leichter S1-Trail, der entlang eines luftigen Steilhanges führt, aufgrund der Absturzgefahr als extremer Trail empfunden werden.

Freeride.Today verwendet bei der Klassifikation von Trails die Singletrail-Skala mit z.B. folgenden Formulierungen:

  • S1-S2: leichte Wege für Trail- und Freeride-Einsteiger
  • S2 Trail mit S3 Stellen: mittelschwerer Trail, der aber durchaus schwere Stellen aufweist, häufig ein flüssig zu fahrender Trail mit Tech-Einlagen
  • S2/S3 im Wechsel: Trail wechselt öfter vom mittelschweren zum schweren Trail und umgekehrt, hier geht’s nicht nur stellenweise sondern auch auf längeren Passagen schon ganz ordentlich zur Sache
  • S3+-: schwerer Trail, der mal etwas leichter wird, aber dann auch wieder stark anzieht, analog S2+-
  • S3 Trail mit S4/S5 Stellen/Abschnitten: schwerer Trail, der extreme Stellen/Abschnitte aufweist, die nur mit Trial-Techniken wie Vorder- und Hinterradversetzen befahren werden können; das sind Trails für Cracks

Zusätzlich gibt’s Hinweise z.B. auf Gefahrenstellen, die das subjektive Empfinden noch mal verstärken, sowie die Art des Untergrundes und Schlüsselstellen (S-Klassen). Fotos zeigen den Trail, den Untergrund und viele Schlüsselstellen, so dass man für sich einen guten Gesamteindruck bekommt.

Schwierigkeitsstufe S1:

  • leichte Singletracks für Traileinsteiger
  • meist fester Untergrund
  • keine Stufen
  • leichte Kurven und Wellen
  • Gefälle nicht mehr als 30%
  • z.B. Kreuther Flowtrails

Schwierigkeitsstufe S2:

  • mittelschwere Singletracks für Fortgeschrittene und Könner
  • loser, steiniger und wurzeliger Untergrund
  • kleine Fels-, Stein- und Wurzelstufen
  • enge Kurven, aber noch gut fahrbar
  • steiles Gefälle bis 70%
  • z.B. Dürrach Trails, Soiernrunde BBS

Schwierigkeitsstufe S3:

  • schwere Singletracks für Könner
  • rumpeliger, verblockter Untergrund
  • hohe Stufen (< 50 cm)
  • Spitzkehren
  • kniffelige, tlw. hängende Schrägfahrten
  • sehr steiles Gefälle > 70%
  • z.B. Oberauer Steig, Hoher Ziegspitz

 

Schwierigkeitsstufe S4:

  • extreme Stellen nur für Experten
  • verblockter Untergrund
  • rampenartige Stufen > 50 cm, Drops, Sprünge
  • extreme Spitzkehren, die Vorder- und Hinterradversetzen erfordern
  • tlw. hängende Schrägfahrten im Steilhang
  • extremes Gefälle

Schwierigkeitsstufe S5:

  • extreme Stellen, Abschnitte und Rampen für Experten
  • wie S4, zusätzlich aber in extrem steilen und ausgesetzten Gelände
  • Aneinanderreihung von S4-Stellen

S4/S5:

Bei diesen beiden Schwierigkeitsstufen handelt es sich meist um extreme Stellen und Rampen im Trail, die einen bereits  schweren S3-Trail noch mal verschärfen! Längere Abschnitte in diesem Schwierigkeitsgrad sind eigentlich nur mehr für Trial-Fahrer interessant, da es so gut wie keine Roll-Abschnitte mehr gibt.

Legal Biken:

Bayern:

Im wesentlichen sind die Biker mit anderen Naturteilnehmern gleichgestellt…es gibt ein „Grundrecht auf Genuss der Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur“, pfleglicher Umgang mit der Natur und anderen Trail-Teilnehmern vorausgesetzt! Radfahren auf Forst-, Wald- und Wiesenwegen ist grundsätzlich erlaubt, offizielle Verbotsschilder wären allerdings zu beachten. BayNatSchG-27/3/3: „Beschilderungen sind jedoch nur wirksam, wenn sie auf einen gesetzlichen Grund hinweisen, der eine Beschränkung des Betretungsrechts rechtfertigt.“
Gesetzliche Grundlagen: BayVerf-141, BayWaldG-13, BayNatSchG-G7

Comer See, Gardasee, La Palma:

Hier verhält es sich ähnlich wie in Bayern, das Radfahren auf Forst-, Wald- und Wiesenwegen ist erst mal erlaubt, Verbote können von den Gemeinden allerdings ausgesprochen werden, z.B. Bozen, Bikeverbot der DH-Strecke Kohlern und im Bereich Ritten, am Gardasee der Anaconda Trail und auf La Palma existieren spezielle Schutzzonen im Naturpark.

Graubünden und Tessin:

Radfahren auf Forst-, Wald- und Wiesenwegen ist überall erlaubt, Verbote können von den Gemeinden/Kantonen allerdings ausgesprochen werden. Verbotene Trails sind als solche mit entsprechenden Verbotsschildern gekennzeichnet.

Österreich:

Im Gegensatz zu Bayern und Nord-Italien ist Radfahren auf Forst-, Wald- und Wiesenwegen in Österreich per Gesetz verboten und kann mit hohen Geldbußen belegt werden. In Tirol gibt es ein offiziell freigegebenes Netz an Mountainbike Strecken, dabei handelt es sich aber meist um Forststrassen, Naturtrails sucht man vergebens. Offiziell freigegebene Trails findet man eigentlich nur im Bikepark, dabei handelt es sich aber meist um geshapte Lines, z.B. Saalbach, Stubai, Grubigstein, Sölden. Freigegebene Strecken sind mit Tafeln gekennzeichnet.
Achtung: „bis zu 730 Euro Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einer Woche z.B. für unbefugtes Radfahren oder Mountainbiken auf einer erkennbar gesperrten Forststraße“, sh. Radfahren und Mountainbiken im Wald.